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zur Gründung und Organisationeines Regionalrates I. Einleitung Ausgehend von der Überzeugung, dass ein beträchtlicher Teil der Kriminalität in Frankfurt am Main örtlichen Bezug und örtliche Ursachen hat und verursachende Problemfelder nicht ausschließlich durch repressive staatliche Maßnahmen einer befriedigenden Lösung zugeführt werden können, ist es Zielabsicht des Präventionsrates der Stadt Frankfurt am Main, dass dort wo es gewünscht wird, ein Regionalrat gegründet wird, der in die Organisationsstruktur der Prävention eingebunden wird. Damit ist es möglich, · dass die Vielschichtigkeit des Ursachengefüges in seiner verschiedenen Ausprägung und bedrohlichen Tendenzen auch für die Gesamtgesellschaft erkannt und wirksame regionale Gegenstrategien entwickelt werden können, · dass präventive Maßnahmen die individuellen Strukturen berücksichtigen und mit dem Sachverstand und Engagement der Bevölkerung und Institutionen vor Ort zum Erfolg geführt werden können, · dass die regionalen Formen der Kriminalitätsbekämpfung mit fachlicher und organisatorischer Einbindung in das Gesamtkonzept der Prävention in Frankfurt am Main erfolgen können und die notwendige theoretische Beratung, praktische Hilfe und finanzielle Unterstützung gewährleistet ist, · dass durch die Vernetzung im Regionalrat schneller Informationsfluss und gemeinsame Abstimmung und Planung garantiert sind und ein Weg zum gemeinsamen Denken, Handeln und gemeinsamer Verantwortung geschaffen wird, · dass Handlungsansätze schon rechtzeitig geplant und umgesetzt werden bevor Konflikte und Ereignisse eskalieren, · dass die Gemeinsamkeit aus Bürgerschaft, Polizei und Stadtverwaltung kurze Informationswege, schnelles Handeln und hohe Kompetenz hinsichtlich der Problemlösung ermöglicht, · dass der Weg für einen gesamtgesellschaftlichen Konsens geebnet wird. II. Aufgaben 1. Sammlung, Auswertung und Verbreitung von Informationen, die für regionale Kriminalitätsvorbeugung bedeutsam sind.2. Schaffung von Initiativen und Unterstützung von kriminalpräventiven Initiativen und Förderung ihrer Kooperation und Koordinierung. 3. Förderung der Kriminalprävention und ihres Gedankens in den Institutionen des Stadtteils. III. Grundsätze zur Gründung eines Regionalrates A. Ein Regionalrat als behördenübergreifende Arbeitsgemeinschaft kann und soll als Organisationsform einem Stadtteil nicht übergestülpt werden, da die Arbeitsfähigkeit und Arbeitsmotivation von dem Engagement seiner Mitglieder abhängig ist. Ein Regionalrat soll das an Strukturen, was schon im Stadtteil vorhanden ist, nutzen und vernetzen. Ein Regionalrat ist überparteilich und hat sich pluralistisch und demokratisch auszurichten. Ein Regionalrat muss, um arbeitsfähig zu sein, bei der Mitgliederzahl begrenzt bleiben und greift daher auf das Prinzip der Repräsentanz zurück, um möglichst viele der örtlich wichtigen Multiplikatoren in die präventive Arbeit einbinden zu können. B. Gründungsversammlung Der Wunsch oder der Auftrag nach Gründung eines Regionalrates muß an die Geschäftsführung des Präventionsrates herangetragen worden sein. In der Regel wird im Benehmen mit dem Jugendamt zu einer ersten Vorbesprechung eingeladen, um Strukturen, Multiplikatoren und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit abzuklären. Als Ergebnis wird eine erste Einladungsliste für eine Gründungsversammlung erarbeitet und Ansprechpartner für das weitere Vorgehen festgelegt. Im Benehmen mit dem Jugendamt und anderen Beteiligten aus Polizei, Stadtverwaltung und den festgelegten Ansprechpartnern wird von der Geschäftsstelle zur Gründungsversammlung eingeladen. Die Einladungsliste kann größer sein, als die Zahl der künftigen Mitglieder des Regionalrats, um den Stadtteil und seinen vielen Vertretern umfassend Information über Sinn und Zweck des Gremiums geben zu können. Anwesenheitsrecht haben nur diejenigen, die eingeladen sind und somit Vertreter einer Organisation oder Institution sind. · Ablauf der Gründungsversammlung 1. Ein Vertreter der Geschäftsstelle der Präventionsrates übernimmt die Sitzungsleitung und erklärt den Zweck der Zusammenkunft und gibt einen umfassenden Überblick über die Präventionsstruktur in Frankfurt und der Präventionsarbeit in den Regionalräten. Ebenfalls erfolgt eine Darstellung der Präventionsdefinition, die für die Regionalräte bindend sind. Aussprache und Diskussion anschließend. 2. Abstimmung ob ein Regionalrat gegründet werden soll Wenn ja! 3. Wahl der/des Vorsitzenden Personalvorschläge (evtl. Personaldebatte) Abstimmung 4. Übergabe an den oder die neue(n) Vorsitzende(n) 5. Festlegung der Mitgliederliste 6. Festlegung des nächsten Termins mit der Tagesordnung, die auch immer die aktuelle Sozialdaten und Kriminalitätsanalyse beinhalten sollte. C. Arbeitsweise des Regionalrates 1. Einladung Die Einladung erfolgt über die Geschäftsstelle der Präventionsrates und die Tagesordnung wird im Benehmen mit dem/der Vorsitzenden festgelegt. 2. Mitgliedschaft Mitglieder im Präventionsrat sind Vertreter der aufgrund der Gründungs- versammlung oder späterer Sitzungen festgelegten Institutionen, Vereine und Verbände. In der Regel sollen möglichst immer die gleichen Personen entsandt werden .Die Institutionen sollen ebenso wie Parteivertreter örtlich verbunden sein. Die Zahl der Mitglieder im Regionalrat ist zu begrenzen, um ein vernünftiges Arbeiten zu ermöglichen. Im Regionalrat sollen die wichtigsten Multiplikatoren und Vertreter der Präventionsarbeit vertreten sein. Dabei ist der Grundsatz der Demokratie und Pluralität zu beachten. Um eine zahlenmäßige Begrenzung zu erreichen, kann auf das Prinzip der Repräsentation zurückgegriffen werden. Ebenso kann es geboten sein einen Lenkungsausschuss als geschäftsführenden Vorstand zu schaffen. 3. Geschäftsführung a) Der (die) Vorsitzende leitet die Sitzung der Regionalrats und vertritt ihn nach außen. Öffentliche Erklärungen erfolgen im Benehmen mit der Geschäftsstelle des Präventionsrates und im Rahmen der Beschlüsse der Regionalrates. b) Der Regionalrat hat kein allgemeinpolitisches Mandat und ist überparteilich. Er arbeitet im Sinn der Definition von Prävention, wie er in der Gründungsversammlung definiert wurde. Er arbeitet im Sinne eines gemeinsamen Konsenses und einer gemeinsamen Zielfindung. c) Der Regionalrat tagt in der Regel nicht öffentlich. Über besprochene Tatsachen und Namen von Personen die in der Sachdebatte zu Sprache kommen, wird Vertraulichkeit gewahrt. d) Über die Sitzungen des Regionalrates wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt und spätestens mit der nächsten Einladung verschickt. e) Die Tagesordnung sollte stets mit dem Tagesordnungspunkt "Aktuelle Viertelstunde" beginnen 4. Regionalrätekonferenz Mindestens zweimal im Jahr sollen die Vorsitzenden der Regionalräte zu eine Regionalrätekonferenz über die Geschäftsstelle eingeladen werden. Die
Regionalrätekonferenz dient dem gemeinsamen Informationsaustausch und der
Zusammenarbeit aller Regionalräte. Tagesordnungspunkte sind bei der Geschäftsstelle
anzumelden.
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