Wer hilft, wenn man Opfer von Gewalt und Kriminalität geworden ist ?

[ Anmerkung: Dieser Bericht wurde auf Anregung des Ortsbeirates 7, OA 1079 vom 17.8.1999 mit den Titel „Gewalt-Opfer-Hilfe“ recherchiert und zusammengetragen ]____________________

[Rechtsgrundlagen]

[Hilfen nach dem Opferentschädigungsgesetz]

[Erstberatung durch die Polizei]

[Weitergehende Beratung durch den Weißen Ring und andere]

[Tabellen Staatliche Unterstützungen]

[Internetseite Opferhilfe  des ProPK]

 

Rechtsgrundlagen

Der Fürsorgepflicht des Staates gegenüber seinen Bürgern, Opfern von Gewalttaten Hilfe zu leisten, wurde durch die Schaffung zahlreicher Vorschriften Rechnung getragen. Besonders hervorzuheben sind u.a. :

 ·        Das Gesetz zur Sicherung der zivilrechtlichen Ansprüche der Opfer von Straftaten (Opferanspruchssicherungsgesetz)

·        Das Gesetz über die Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringen Einkommen („Beratungshilfegesetz“)

·        Das 1. Gesetz zur Verbesserung der Stellung im Strafverfahren („Opferschutzgesetz“)

·        Das Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten („Opferentschädigungsgesetz“)

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Hilfen nach dem Opferentschädigungsgesetz

 Von besonderer Bedeutung ist das Opferentschädigungsgesetz, das auch die besondere wirtschaftliche Einbuße eines Opfers regelt und Unterstützung leistet. Opfer von Gewalttaten erhalten Versorgungsleistungen in Art und Umfang der Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes, d.h. z.B.

 ·        Heil- und Krankenbehandlung

 ·        Hilfe zur beruflichen Rehabilitation

 ·        Übergangsgeld/Unterhaltshilfe

 ·        Grundrente

 ·        Pflegezulagen

 ·        Ausgleichsrente

 ·        Leistungen der Kriegsopferfürsorge auch für Familienmitglieder

 Voraussetzung der Leistung ist ein möglichst frühzeitiger Antrag. Deshalb ist es besonders wichtig, dass ein Hilfesuchender, der infolge eines tatsächlichen Angriffs eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, sehr bald bei seinem zuständigen Landesversorgungsamt einen Antrag auf Anerkennung als Opfer einer Gewalttat stellt.

 Für Frankfurt ist zuständig das

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Frankfurt („Versorgungsamt“)
Eckenheimer Landstr. 303
60320 Frankfurt am Main
Tel.: 069 / 1567-318 oder  
       
069 / 1567-319

Eine Antwort auf die Fragen,

·        wann bekomme ich Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz

·        welche Hilfe kann ich erhalten

·        an wen kann ich mich wenden

·        erfülle ich die Anspruchsvoraussetzungen

gibt die Broschüre „Hilfe für Opfer von Gewalttaten“, herausgegeben vom 

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
Referat Öffentlichkeitsarbeit
Postfach 500
53105 Bonn
Best.Nr. A 719
Tel: 0180 / 515 15 10
Fax: 0180 / 515 15 11
 http://www.bma.bund.de

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Erstberatung durch die Polizei

Die Frankfurter Polizei, insbesondere die Beamtinnen und Beamten der Polizeireviere und Stationen im Rahmen der ersten Krisenbewältigung, die Kriminalkommissariate im Rahmen der zugewiesenen Zuständigkeit sowie die Beamtinnen und Beamten der Polizeilichen Vorbeugung und Beratung, informieren und helfen zudem als sachkundige Fachkräfte und geben meist als Erste wichtige Informationen.

Eine Zusammenfassung weiterer Beratungsstellen ist als Anlage beigefügt. Diese Auflistung enthält die gesetzlichen Grundlagen und stellt die potentiellen Ansprechpartner vor. Die Darstellung ist gewählt worden, um eine schnelle Orientierung zu ermöglichen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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Weitergehende Beratung durch den Weißen Ring und andere

Ein Opfer von Kriminalität ist in einer außergewöhnlichen und komplexen „Opfersituation". Es muss auch unter Einfluss starker psychischer Belastung eigenverantwortlich entscheiden und ist in seiner Situation oftmals hilflos und überfordert. Für das Opfer ist es wichtig,

 ·        mit seinem Anliegen ernst genommen und in seiner Rolle als Opfer verstanden zu werden

·        Verständnis und Einfühlung zu erfahren

·        Information z.B. über den Fortgang des Verfahrens, über Opferschutz, Opferentschädigung und Hinweise auf Hilfseinrichtungen zu erfahren

·        Beratung und Begleitung in der spezifischen Lebenssituation zu erhalten.

Da ein Opfer in der Regel unvorbereitet in einen komplexen Vorfall verwickelt wird, deren Folge und Tragweite es nicht übersehen kann, ist es besonders wichtig, möglichst früh und rechtzeitig die notwendige Information und Hilfe zu geben.

Opferschutz ist daher ein wichtiger Bestandteil in der Alltagsarbeit einer jeden Polizeibeamtin und eines jeden Polizeibeamten, die aufgrund ihrer dienstlichen Tätigkeit mit Opfern in Kontakt kommen und in dieser wichtigen Phase die ersten Ansprechpartner sind.

Opferbefragungen ergaben, dass neben der Unterstützung, z.B. durch Verwandte und Freunde, bei der Bewältigung der Opfersituation der Wunsch nach Unterstützung und Beratung durch die Mitarbeiter/innen staatlicher Institutionen an erster Stelle  steht. Wichtig ist aber auch (für 2/3 der Opfer), dass sie selbst entscheiden können, ob und welche Hilfeeinrichtungen sie in Anspruch nehmen. Eine persönliche, dauerhafte oder therapeutische Opferhilfe ist daher nicht mehr Aufgabe der Polizei.

Im Rahmen der Vielzahl von Hilfs- und Beratungsstellen nimmt der „Weiße Ring“ eine besondere Stellung ein, da er auf diesem Gebiet umfassend tätig ist und eine Koordinierungs- und Clearingfunktion übernimmt.

Der Weiße Ring bietet menschlichen Beistand nach der Tat, gibt Hilfestellung im Umgang mit Behörden und begleitet Opfer auch zu Gerichtsterminen. Er übernimmt gegebenenfalls die Kosten für einen Rechtsbeistand und leistet Unterstützung in Notlagen. Der Weiße Ring vermittelt außerdem Erholungsprogramme für Opfer von Gewalt und ihren Familien und  - dies ist besonders wichtig- er vermittelt auch weiterführende Hilfe bei fachspezifischen Hilfeeinrichtungen. Gerade auf dem Gebiet der individuellen Beratung hat sich der Weiße Ring große Sachkompetenz erworben. Der Weiße Ring kann über das bundesweite Infotelefon  01803 - 34 34 34  erreicht werden und hat mittlerweile mehr als 400 Anlaufstellen für in Not geratene Kriminalitätsopfer. Insgesamt kümmern sich rund 2.700 ehrenamtliche Helfer um die Geschädigten.

Anschrift:        

Weißer Ring e. V.
Außenstelle Frankfurt am Main

 

Tel.: 069 / 95 10 37 64

 

Weißer Ring im Internet

Die Beratungsstelle Frauennotruf (Träger: Notruf und Beratung für vergewaltigte Frauen e.V.)  ist eine Anlaufstelle für Opfer von Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Körperverletzung, sexueller Belästigung, Exhibitionismus und so genannter häuslicher Gewalt. 

Das Angebot ist kostenlos und auf Wunsch anonym. Hier können auch weitere Hilfsangebote der im Arbeitskreis  „gegen Gewalt an Mädchen und Frauen“ zusammengeschlossenen Institutionen in Erfahrung gebracht werden.

Anschrift   

Beratungsstelle Frauennotruf
Kasseler Str. 1 A
60486 Frankfurt am Main
Tel.: 069 / 709 494
Frauennotruf im Internet

In Frankfurt a.M. wurde im September 2001 das "Zentrum für Opfer von Straftaten und Traumatisierte" eröffnet. Es soll als Anlaufstelle für Opfer, Zeugen, Angehörige und Katastrophen-Einsatzkräfte dienen. Die Mitarbeiter des Zentrums vermitteln Kontakte, klären rechtliche und finanzielle Fragen, zeigen Therapieangebote auf oder "hören einfach zu". Besonderes Augenmerk legt der Verein auf die Zusammenarbeit mit anderen Opferorganisationen, vor allem dem Weißen Ring und mit den Zeugenhelfern der Justiz.

Kontakt

Trauma- und Opferzentrum Frankfurt e.V.

Zeil 81 (Eingang Holzgraben)
60313 Frankfurt am Main

Tel.: 069 / 216 558 28

Trauma- u. Opferzentrum im Internet

[ Anmerkung: Die Informationen über das Zentrum für Opfer von Straftaten und Traumatisierte wurden am 11.10.2001 aktuell ergänzt und gehören nicht zu dem ursprünglichen Bericht zur Anregung des Ortsbeirates ]

Der Magistrat ist daher der Auffassung, dass eine zusätzliche zentrale Opferberatungsstelle nicht notwendig ist.

Gleichwohl hält der Magistrat es für sinnvoll, das bisherige Frankfurter Beratungssystem, ähnlich wie in anderen Städten (z.B. Darmstadt und Bielefeld), ständig zu optimieren. Dazu gehört:

·        gezielte Fort- und Weiterbildung der Polizeibeamtinnen und -beamten auch mit dem Ziel eines einfühlsamen Umgangs bei der Erstbefragung, Sensibilisierung für Opferbelange und zielgerichtete Erstberatung

·        Zusammenfassung der Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten in einem Opferhilfekatalog 

·        Entwicklung von aktuellen Opferinformationsbroschüren, die Opfern von Gewaltdelikten, von  Sexualstraftaten, von Einbrüchen und von Verkehrsunfällen ausgehändigt werden und in denen  Verfahrenswege und Hilfsmöglichkeiten zusammengefasst werden

·        Aufnahme einer Informationsübersicht im städtischen Internet

·        verstärkte Kooperation in einem „Netzwerk Opferhilfe“

·        Einbeziehung der Opferhilfe als ständiges Arbeitsthema im Präventionsrat und in den Regionalräten.

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