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Alcopops
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Begriffsbezeichnungen:
Alcopops:
So werden nur branntweinhaltige Limonaden bezeichnet, die unter einem
bestimmten Markennamen extensiv und aggressiv beworben werden. Der
Alkoholgehalt der Getränke beträgt ca. 6%.
Premix-Getränke:
Dieser Begriff steht für alle alkoholischen Mixgetränke, die Bier, Wein oder
Branntwein enthalten und mit anderen Getränken - insbesondere süßer Limonade
- fertig gemixt verkauft werden.
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Alcopops und Premix-Getränke -
Gefahr für Jugendliche und junge Erwachsene!
Immer mehr junge Menschen greifen zu Modegetränken wie Alcopops und
Premix-Getränken. Für solche Getränke gelten:
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Sie werden mit viel Süße auf
junge Konsumenten zugeschnitten
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Sie werden mit enormen
finanziellen Aufwand beworben
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Der Alkoholgehalt wird durch
Süße und Geschmacksstoffe verdeckt
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Der verdeckte Alkoholgenuss
ist suchtfördernd
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Es werden bewusst Kunden
angesprochen, die überhaupt nicht Zielgruppe sein dürfen: Kinder und
Jugendliche
Laut einem Situationsbericht
der WHO in Deutschland stehen Alcopops bei 11-15jährigen ganz oben auf der
Beliebtheitsskala, insbesondere bei Mädchen. 4-5 Alcopops werden im Durchschnitt
an einem Abend konsumiert. Bei einer durchschnittlichen Menge von ca. 2 Gläsern
Schnaps pro Flasche entspricht dies demnach rund 8-10 Gläsern Schnaps und damit
einer halben Flasche "harten Alkohols".
Die Abgabe branntweinhaltiger Getränke - auch Mixgetränke wie Alcopops - ist an
Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nach dem Jugendschutzgesetz verboten.
Kontrollen in Frankfurt a. M. haben jedoch leider gezeigt, dass fast jede 2.
Verkaufsstelle sich nicht an das Abgabeverbot hält.
Handlungskonzept
Die Geschäftsstelle des
Präventionsrates hat im Jahre 2004 daher eine umfassende Jugendschutzaktion
durchgeführt:
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Alle Frankfurter Schulen wurden mit einem Jugendschutzplakat und
weiteren Informationen zum Jugendschutzgesetz ausgestattet.
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Es ist notwendig,
dass besonders auf die eingewirkt wird, die Alkohol und Zigaretten verkaufen und
abgeben. Es haben daher in den Stadtteilen mit Regionalräten lokale
Jugendschutzbegehungen stattgefunden. Supermärkte, Kioske, Getränkeläden und
Tankstellen wurden von Mitgliedern der Regionalräte und der Polizei aufgesucht
und über ihre Verpflichtung gegenüber dem Jugendschutzgesetz aufgeklärt.
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Die Geschäftsstelle hat
daher auch den Stadtverband der Frankfurter Vereinsringe angeschrieben
und gebeten, auf Stadtteilfesten und Vereinsfesten auf den Ausschank und Verkauf
von Alcopops zu
verzichten. Ferner wird bei jeder gaststättenrechtlichen Genehmigung ein
Begleitblatt zum Jugendschutzgesetz ausgehändigt und auf die Gefahren von
Alcopops hingewiesen.
Diese Frankfurter
Jugendschutzaktionen wurden in der Regionalkonferenz Sicherheit und Prävention
zusammen mit weiteren Ideen und Vorhaben anderer Kommunen Bestandteil des
Regionalprogramm Alcopops. Dieses Rahmenprogramm weist auch auf die
Notwendigkeit unvorhergesehener und umfassender Kontrollen hin, damit Verstöße
gegen das Jugendschutzgesetz auch sanktioniert werden. Die Frankfurter Maßnahmen
zum Jugendschutzgesetz werden 2005 speziell auch auf den Frankfurter
Großveranstaltungen und Festen umgesetzt. Mit umfassender Aufklärung und
Beratung und Kontrollen werden Polizei, Geschäftsstelle des Präventionsrates,
Ordnungsamt, Gesundheitsamt und freie Träger bei der und Einhaltung des
Jugendschutzgesetzes zusammenwirken.

[
Regionalhandlungsprogramm zum Umgang mit Alcopops ]
[
Musteranschreiben an Vereine u. a. zum Verzicht auf Alcopops bei Festen ]
[
Musterbeilage im Veranstaltungsgenehmigungsverfahren ]
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