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Kriminalprävention
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Opferschutz

Wenn Sie sich vor Gewalt und Kriminalität schützen möchten oder Opfer von Gewalt bzw. Kriminalität geworden sind und dringend erste Hilfe benötigen, finden Sie hier weitere Informationen.

  • Opfer-Telefon des WEISSEN RING
    116 006
    bundesweit kostenfrei
    7 Tage die Woche von 7 Uhr bis 22 Uhr

 

  • polizeiliche Erstberatung
    Notrufnummer der Polizei: 110

 

  • medizinische Erstversorgung

    Für ärztliche Diagnosen, Behandlungen und Dokumentationen ist es wichtig, dass Sie alle Verletzungen und Verletzungshandlungen mitteilen, damit alle Verletzungsfolgen erfasst werden können.
    Häufig treten einzelne Folgen erst Stunden, Tage oder gar Wochen später auf.
    Scheuen Sie sich nicht, Ihre Ärztin / Ihren Arzt erneut aufzusuchen und auch diese Verletzungsfolgen dokumentieren und behandeln zu lassen.

    Zentrale Notaufnahme der Universitätsklinik
    Theodor-Stern-Kai 7
    60590 Frankfurt am Main
    Tel: 069/ 63 01 - 74 10

    24 h ärzliche Notdienstzentrale
    Tel: 069/ 1 92 92

    Kinderärztlicher Notdienst
    Universitätsklinik Frankfurt am Main
    (Haus 32, Eingang C)
    Theodor-Stern-Kai 7
    60590 Frankfurt am Main
    Tel: 069/ 63 01 - 71 70

  • Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
    Tel: 0 80 00/ 116 016
    365 Tage im Jahr - rund um die Uhr erreichbar. Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen bietet Betroffenen, sich zu jeder Zeit anonym, kompetent und sicher beraten zu lassen. Ob Gewalt in Ehe und Partnerschaft, sexuelle Übergriffe und Vergewaltigung sowie Stalking, Zwangsprostitution oder Genitalverstümmelung - Beraterinnen stehen hilfesuchenden Frauen zu allen Formen der Gewalt vertraulich zur Seite und leiten sie auf Wunsch an die passende Unterstützugnseinrichtung vor Ort weiter. Der Anruf und die Beratung sind kostenlos.
    www.hilfetelefon.de

 


Allgemeine Beratungsangebote in Frankfurt am Main

In Frankfurt am Main gibt es eine Vielzahl von Beratungsstellen und Hilfsangebote für individuelle Beratung von Opfern und Zeugen/- innen von Straftaten und anderen traumatischen Erlebnissen. Hier erhalten Sie unter anderem psychologische
"Erste Hilfe",Begleitung, Diagnostik und Informationen über rechtliche und finanzielle Möglichkeiten

  • Weisser Ring
    Aussenstelle Frankfurt (Ost und West)
    60439 Frankfurt am Main
    Opfernotruf rund um die Uhr: 01803 / 34 34 34
    Tel: 069 – 25 25 00
    Email: info@weisser-ring.de
    www.weisser-ring.de

  • Zentrum für Psychotraumatologie
    Psychologische Beratungsstelle für Kriminalitäts- und Unfallopfer
    Seehofstrasse 11
    60594 Frankfurt am Main
    Tel: 069/ 62 25 70
    Internet: www.zfpt.de

  • Krisen-und Lebensberatung im Hause der Volksarbeit e.V.
    Eschersheimer Anlage 21
    60318 Frankfurt am Main
    Tel: 069 / 1 50 11 08
    Internet: www.hdv-ffm.de (Onlineberatung möglich)


Spezielle Beratungsangebote in Frankfurt am Main

Hier finden Sie spezielle Beratungsangebote für

Kinder und Jugendliche

  • Die Nummer gegen Kummer
    kostenfreie Rufnummer, bundesweit von Festnetz und Handy
    Tel: 0800 - 1 11 03 33
    Internet: www.nummergegenkummer.de (Online-Beratung möglich)
  • Traumatherapie für Jugendliche und junge Erwachsene
    Goethe Universität Frankfurt am Main
    Institut für Psychologie
    Abteilung Klinische Psychologie und Psychotherapie
    Varrentrappstraße 40-42
    60486 Frankfurt am Main
    Ansprechpartnerinnen: Frau Dr. Dipl.-Psych. Franziska Schreiber
                                               Tel: 069/ 79 82 39 73
                                               Frau Dipl.-Psych. Jana Gutermann
                                               Tel: 069/ 79 82 39 89
    Internet: www.traumatherapie-jugendliche.de
    Informationsflyer für weitere Informationen

Frauen und Mädchen

  • Beratungsstelle Frauennotruf
    Kasseler Straße 1 a)
    60486 Frankfurt am Main
    Tel: 069/ 70 94 94
    Email: info@frauennotruf-frankfurt.de
    Internet: www.frauennotruf-frankfurt.de  
  • Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung
    (ohne vorherige Anzeige bei der Polizei)
    Hier finden Sie entsprechende Kliniken in Frankfurt am Main
    sowie weitere Beratung und Hilfe
    www.soforthilfe-nach-vergewaltigung.de

Männer

  • Männerzentrum - Informationszentrum für Männerfragen e.V.
    Sandweg 49
    60316 Frankfurt am Main
    Tel: 069/ 4 59 04 46
    Email: infozentrum@maennerfragen.de
    Internet: www.maennerfragen.de

Schwule und Lesben

  • AIDS-Hilfe Frankfurt e.V.
    AG 36: Schwules Zentrum Frankfurt

    Alte Gasse 36
    60313 Frankfurt am Main
    Tel: 069/ 29 59 59
    Email: info@ag36.de
    Internet: www.aidshilfe-frankfurt.de
     
  • Broken Rainbow e.V.
    Kasseler Straße 1a)
    60486 Frankfurt am Main
    Tel: 069/ 70 79 43 00
    Email: info@broken-rainbow.de
    www.broken-rainbow.de

Migrantinnen und Migranten

  • Amt für multikulturelle Angelegenheiten
    Mainzer Landstr. 293
    60326 Frankfurt am Main
    Tel: 069/ 212 - 4 15 15
    Email: amka.info@stadt-frankfurt.de

     Internet: www.amka.de/info

 

  • FIM - Frauenrecht ist Menschenrecht e.V.
    Varrentrappstraße 55
    60486 Frankfurt am Main

    Telefon:                  069/ 97 09 79 70
    Telefax:                  069/ 97 09 79 718
    Email:                     info@fim-beratungszentrum.de
    Internet:                  www.fim-frauenrecht.de 
     

Opfer von Verkehrsunfällen und Unglücksfällen

  • Notfallseelsorge
    Rotteckstraße 16
    60316 Frankfurt am Main
    Tel: 069/ 29 92 55 - 2 81
    Email: notfallseelsorge@diakonischeswerk-frankfurt.de
    Internet: www.notfallseelsorge-frankfurt.de

Zeugen

  • Zeugenbetreuung beim Landgericht Frankfurt am Main
    Hammelgasse 1 (Gebäude E)
    60313 Frankfurt am Main
    Tel: 069/ 13 67 26 36
    Internet: www.LG-Frankfurt.Justiz.Hessen.de
  • Trauma- und Opferzentrum Frankfurt e.V.
    Zeil 81 (Eingang Holzgraben)
    60313 Frankfurt am Main
    Tel: 069/ 21 65 58 28
    Email: info@trauma-undopferzentrum.de
    Internet: www.trauma-undopferzentrum.de

 


Rechtsgrundlagen

Der Fürsorgepflicht des Staates gegenüber seinen Bürgern, Opfern von Gewalttaten Hilfe zu leisten, wurde durch die Schaffung zahlreicher Vorschriften Rechnung getragen.

  • Opferentschädigungsgesetz (OEG) vom 07.01.1985
    Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) regelt die staatliche Entschädigung nach dem Bundesversorgungsgesetz für Personen, die durch einen Angriff auf sich oder einen Dritten oder durch dessen Abwehr einen Gesundheitsschaden erlitten haben.
  • Opferschutzgesetz (OpferSchG) vom 18.12.1986
    Erstes Gesetz zur Verbesserung der Stellung des Opfers im Strafverfahren.
    Der Opferanwalt ist mit dem Opferschutzgesetz 1986 eingeführt und in § 397a StPO gesetzlich verankert worden. Mithilfe des Opferanwalts soll es den Opfern erleichtert werden, sich als Nebenkläger am Strafprozess zu beteiligen und dort anwaltlichen Beistand zu erhalten, zum Beispiel wenn Sie als Zeugen im Strafprozess aussagen müssen. Dieser Anspruch besteht unabhängig von der finanziellen Situation des Opfers und gilt auch, wenn bei dem Betroffenen die Voraussetzungen (Bedürftigkeit) für Prozesskostenhilfe nicht vorliegen.
  • 1. und 2. Opferrechtsreformgesetz (OpferRRG) vom 24.06.2004 und 01.01.2009
    Die Opferrechtsreformgesetzte schließen an frühere Gesetzesänderungen an z.B. Opferschutzgesetz und verfolgen das Ziel, Opfer und Zeugen von Straftaten noch besser zu schützen und ihre Rechte im Strafverfahren zu erweitern.
    Das Gesetz regelt im Wesentlichen drei Bereiche: Vereinfachung der Nebenklage, Anhebung der Schutzaltersgrenze für Kinder und Jugendliche, die Opfer von Straftaten geworden sind, auf 18 Jahre und Schutz durch stärkere Anonymisierung von Zeugen und Erleichterung der Beiordnung eines Opferanwalts
  • Beratungshilfegesetz (BerHG) vom 18.06.1980
    Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen.
  • Opferanspruchssicherungsgesetz vom 08.05.1998
    Gesetz zur Sicherung der zivilrechtlichen Ansprüche der Opfer von Straftaten.
  • Gewaltschutzgesetz (GewSchG) vom 11.12.2001
    Das Gewaltschutzgesetz schützt insbesondere die Rechte von Opfern von häuslicher Gewalt
  • Zeugenschutzgesetz (ZSchG) vom 30.04.1998
    Das Gesetz regelt, welchePersonen vor Gericht in welchem Umfang geschützt werden müssen, z.B.
    Personen bis zum 16. Lebensjahr




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