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Seniorensicherheit

Aus der Erfahrung eines langen Lebens sind Senioren und Seniorinnen besonders vorsichtig und sicherheitsbewusst. Dennoch stehen ältere Menschen der anscheinend allgegenwärtigen Kriminalität manchmal hilflos gegenüber.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2011 zeigt es genau: Ältere Menschen ab 60 Jahre werden verhältnismäßig selten Opfer von Gewaltkriminalität. Nur 11.903 Personen wurden 2011 als Opfer von Gewaltkriminalität registriert. Das sind ca. 5 Prozent aller Opfer von Gewaltkriminalität.

Tatsächlich sind Täter und Opfer von Gewalttaten ganz überwiegend junge Menschen. Gewalt gegen Senioren kommt verhältnismäßig selten vor. Dies belegen neben der Polizeilichen Kriminalstatistik auch diverse soziologische und kriminologische Studien.

Es gibt vieles, das ältere Menschen tun können, um kein Opfer von Gewalt zu werden. Generell gilt: Eine aktive Lebensgestaltung mit regen Außenkontakten schenkt einerseits Selbstbewusstsein und schreckt andererseits potenzielle Täter von vornherein ab.

 Wichtige Tipps und Hilfen für einen sicheren "Seniorenalltag"

  • Führen Sie nicht mehr Geld mit als nötig mit und zeigen Sie nicht, dass Sie größere Geldbeträge dabei haben. Günstig ist es, größere Geldbeträge gesondert mitzunehmen und nicht gemeinsam mit der Geldbörse in der Handtasche aufzubewahren.
  • Heben Sie größere Geldbeträge möglichst in Beratungsräumen abseits des Kassenschalters und in Gegenwart einer Person Ihres Vertrauens ab.
  • Bewahren Sie, wenn Sie das Haus verlassen, Haus- und Wohnungsschlüssel immer getrennt von Papieren und Wertsachen auf.
  • Geld, Wertsachen und wichtige Papiere sollten Sie nur in verschlossenen Kleidungsinnentaschen mitnehmen - keinesfalls aber in Außentaschen, Einkaufstaschen oder Einkaufskörben.
  • Bezahlen Sie größere Beträge per Zahlungskarte oder per Überweisung - keinesfalls in bar.
  • Bewahren Sie Zahlungskarte und PIN (Persönliche Identifizierungsnummer) getrennt auf; lernen Sie am besten Ihre PIN auswendig.
  • Lassen Sie Handtaschen, Geldbörsen oder Wertgegenstände in Kaufhäusern oder Restaurants niemals unbeaufsichtigt liegen.
  • Wählen Sie Wege auf belebten Straßen und benutzen Sie nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel.
  • Unternehmen und erledigen Sie möglichst viele Dinge gemeinsam mit vertrauten Personen.
  • Ein Mobiltelefon (Handy) gibt Ihnen die Möglichkeit, in kritischen Situationen die nächstgelegene Polizeidienststelle kostenfrei über den Notruf 110 zu benachrichtigen.
  • Nehmen Sie (soweit möglich) an Selbstbehauptungskursen für Senioren teil, welche auch von der Polizei angeboten werden.

Der Enkeltrick

Wie Senioren ganz fies betrogen werden und wie man sich dagegen schützen kann!

Gerade viele ältere Menschen leben einsam und haben wenig Kontakte zur Familie oder Freunden. Genau dies nutzen Ganoven aus, um sich in das Vetrauen zu schleichen. Doch sie haben nur eins im Sinn: das Geld der älteren Menschen.

 Der Trick

 "Hallo Oma, ich bin´ s..."

"Hallo, wie geht es dir? Rate mal, wer am Telefon ist."

"Ich weiß es nicht. Ich erkenne die Stimme nicht. Bist du es, Hans?"

"Genau. Ich bin es, Hans. Ich rufe dich vom Autotelefon aus an, die Verbindung ist schlecht."

In diesem Dialog zeigt sich ein wesentliches Element des "Enkeltricks". Das potentielle Opfer legt durch die Nennung des Namens die Person des Anrufers quasi selbst fest ("Bist du es, Hans ?"). Eine solche Information nimmt der Täter natürlich gerne auf und spielt seine Rolle "gestärkt" weiter.

Der Anrufer macht eine bedeutungsvolle Pause und erklärt dann weiter: "Ich habe ein großes Problem. Außer dir darf niemand davon erfahren. Verstehst du, niemand! Ich brauche deine Hilfe...“ An dieser Stelle werden nun finanzielle Notlagen unterschiedlichen Ausmaßes vorgetäuscht.

 Beim Enkeltrick werden also zwei Betrugselemente genutzt:

  • Vortäuschen einer verwandtschaftlichen Beziehung
  • Vorgabe einer angeblichen finanziellen Notlage oder eines Unfalls

In einigen Fällen erklärt der Täter, dass er einen sehr wertvollen Gegenstand unglaublich günstig kaufen könnte oder schon gekauft hat. Den Betrug zu durchschauen ist deshalb schwer, weil der Täter äußerst glaubwürdig und professionell vorgeht. Wird die Lügengeschichte als wahr empfunden, begeben sich die Getäuschten zur Bank, um die gewünschte Geldmenge zu besorgen. Oft werden Summen zwischen 500 und 10.000 Euro erbeten.

Der Täter bzw. der angebliche Enkel/Neffe beobachtet die Rückkehr seines Opfers und meldet sich dann erneut telefonisch, um mitzuteilen, dass er aus bestimmten Gründen (z.B. Verkehrsunfall) nicht selbst kommen könne, aber ein Bote für ihn das Geld abholen werde. Nicht selten begleitet der Bote das Opfer zur Bank, wartet aber außerhalb, um sich nicht der Gefahr einer Videoaufzeichnung auszusetzen.

Die Senioren/Seniorinnen, auf die der Anrufer erheblichen Druck ausübt, verlieren dabei nicht nur ihre Ersparnisse! Sie stürzen auch in eine tiefe Krise, weil sie das Vertrauen in die Familie verlieren und sich künftig bei jedem Anruf ängstigen. Häufig schämen sich ältere Menschen auch hinterher, weil sie auf solch einen üblen Trick hereingefallen sind.

Die Polizei rät:

  • Seien Sie misstrauisch bei Anrufern, deren Stimme Sie nicht erkennen.
  • Lassen Sie sich den vollständigen Namen, die Adresse und Telefonnummer geben, unter der Sie zurückrufen können. Echte Verwandte werden dafür Verständnis aufbringen.
  • Übergeben Sie niemals Geld an Personen die Sie nicht kennen.

Diebe und Betrüger an der Haustür

Schauspielerisch begabte Diebe und Betrüger versuchen oft unter einem Vorwand Zutritt zu Wohnungen von Senioren/-innen zu erlangen. Sie bitten um Hilfe oder um eine Gefälligkeit oder behaupten ganz einfach die Senioren/-innen zu kennen.
Etliche Täter täuschen auch Notlagen vor und geben sich hilflos, oftmals wollen Frauen mit Kindern das Herz rühren und mitleidig stimmen.

Nicht selten treten die Täter auch in folgenden Rollen auf:

  • Polizeibeamte oder Gerichtsvollzieher
  • Mitarbeiter der Elektrizitäts-, Gas- oder Wasserwerke (Heizkostenableser)
  • Berater der Krankenkassen oder der Rentenversicherung

Um nicht auf diese Masche hereinzufallen, bittet die Polizei folgende Ratschläge zu beherzigen:

  • Vergewissern Sie sich vor dem Öffnen Ihrer Wohnungstür, wer zu Ihnen will. Schauen Sie durch den Türspion, dem Fenster und benutzen Sie die Sprechanlage.
  • Öffnen Sie die Tür nur mit vorgelegter Türsperre.
  • Lassen Sie niemals Fremde in Ihre Wohnung.
  • Überlegen Sie sich Folgendes, wenn Fremde an der Tür von ihrer Not erzählen: Warum wenden sich dieses Leute nicht an eine Apotheke, eine Gaststätte oder ein Geschäft, sondern gerade an mich?
  • Versuchen Sie, bei unbekannten Besuchern einen Nachbarn hinzuzubitten oder bestellen Sie den Besucher zu einem späteren Termin, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist.
  • Lassen Sie nur Handwerker ein, die Sie selbst bestellt haben oder die durch die Hausverwaltung angekündigt werden.
  • Fordern Sie von "angeblichen" Amtspersonen einen Dienstausweis und rufen Sie im Zweifel bei der entsprechenden Behörde an um sich zu vergewissern. Lassen Sie dabei die Tür versperrt und suchen Sie die Behördennummer selbst heraus.
  • Wehren Sie sich gegen zudringliche Besucher energisch: Sprechen Sie laut mit ihnen oder rufen Sie um Hilfe.

Unseriöse Haustürgeschäfte

Wer kennt das nicht? Ein freundlicher Mensch klingelt an der Haustür und bietet seine Waren an. Nicht immer stecken hier kriminelle Machenschaften dahinter. Wir empfehlen jedoch eine gesunde Skepsis!

Was versteht man unter einem Haustürgeschäft?

Wesentliches Element dieser Verkaufsverhandlungen ist der Ort des Vertragsabschlusses. Zu den Haustürgeschäften gehören beispielsweise die Bereiche:

  • Privatwohnung
  • Arbeitsplatz
  • Freizeitveranstaltung
  • Verkehrsmittel
  • Verkehrsflächen (z.B. Fußgängerzone)

 Wenn Sie doch einen Vertrag unterschreiben wollen, achten Sie darauf

  • sich unbedingt die Durchschrift zur Prüfung aushändigen zu lassen
  • Datum und Name des Vertragspartners zu beachten
  • jeweils nur im Original und nach vorheriger Prüfung zu unterschreiben

 Widerrufsfristen

Auch bei den Haustürgeschäften sind die Fristen zum Widerruf zu beachten. Innerhalb von 2 Wochen kann vom Vertrag mit einem Übergabeeinschreiben oder der Warenrücksendung zurückgetreten werden. Eine Ausnahme bilden hier Ehe- und Maklerverträge bzw. Versicherungsverträge, bei denen die Frist nur 7 Tage beträgt.

 Das Widerrufsrecht gilt nicht

  • bei sofortiger Barzahlung und Aushändigung der Ware
  • bei eigener Bestellung durch den Verbraucher
  • bei notarieller Beurkundung
  • bei Bagatellsummen (bis 40 Euro Auftragswert)
  • bei Messekäufen, die während einer Verbraucherausstellung abgeschlossen werden

Kaffeefahrten

Um es gleich vorweg zu nehmen: nicht alle Angebote sind gleich als unseriös zu werten.

Senioren auf der Reise

Die redlichen Unternehmer haben sich zu einem Verband zusammengeschlossen, dem Bundesverband Deutscher Vertriebsfirmen e. V. (BDV).

Kaffeefahrten stellen eine preiswerte Freizeitgestaltung dar, wo kommt man sonst so günstig an die schönen Stellen unseres Landes? Die Speisen sind meist günstig oder sogar umsonst, manchmal gibt es sogar Geschenke und/oder ein Unterhaltungsprogramm. Seriöse Anbieter weisen im Werbeprospekt darauf hin, dass in diesem Programm eine Verkaufsveranstaltung eingebunden ist. Der Kunde hat also vorab die Entscheidung, sich auf dieses Angebot einzulassen.

Unseriöse Anbieter

  • halten das vorab angebotene Unterhaltungsprogramm nicht ein
  • geben die avisierten Geschenke in Minderqualität ab
  • bevorzugen häufig abseits gelegene Gastronomie
  • setzen psychologisch geschultes Verkaufspersonal ein
  • loben die angebotene Ware hoch
  • stellen die Stückzahl als begrenzt dar, um das Kundeninteresse zu heben
  • bieten Ware an, bei der ein Preisvergleich nicht möglich ist
  • wechseln die Stimmung zwischen Lob und Verkaufsdruck / Drohung
  • beleidigen Gäste, wenn kein Kaufwunsch besteht

Wenn Sie doch einen Vertrag unterschreiben wollen, achten Sie darauf

  • sich unbedingt die Durchschrift zur Prüfung aushändigen zu lassen
  • Datum und Name des Vertragspartners zu beachten
  • jeweils nur im Original und nach vorheriger Prüfung zu unterschreiben

Wichtige Informationen:

  • Es besteht ein Widerrufsrecht bei solchen Vertragsgeschäften auch ohne Begründung.
  • Lassen Sie sich dann die geleistete Anzahlung unter Angaben der eigenen Kontonummer zurück überweisen.
  • Setzen Sie eine Frist zur Rückzahlung.
  • Senden Sie die gelieferte Ware auf Kosten und Risiko des Unternehmers zurück (mit Rückschein).
  • Informieren Sie die Verbraucherzentrale.

Achtung:

Kaffeefahrten, die von ausländischen Anbietern in Deutschland beworben werden, unterliegen hiesigem Recht





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