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Sicherheit in Frankfurt

I. Der öffentliche Raum – Lebensqualität und Urbanität müssen gesichert bleiben

Urbanität, Toleranz und das Erleben der Stadt mit ihren Plätzen, Straßen und Kultur– und Freizeiteinrichtungen kann nur gelingen, wenn die Menschen frei von Angst um ihre persönliche Sicherheit sind. Der öffentliche Raum dient nicht ausschließlich der Fortbewegung, sondern ist ein „Mehrzweckinstitut: Es ist ein wirtschaftlicher, politischer, sozialer und kultureller Raum, er dient der Kommunikation, der Arbeit, der Freizeit und dem Aufenthalt. Diese Nutzungen stehen manchmal im gegenseitigen Zielkonflikt. Hinzu kommt, dass der öffentliche Raum durch den verdichteten Aufenthalt von Personen verstärkt Ort von Kriminalität und Ordnungswidrigkeiten ist und der Aufenthalt von randständigen Personen im Einzelfall eine besondere Herausforderung darstellen kann. 

  • Die Leitlinien des Runden Tischs zur Gestaltung des Zusammenlebens im öffentlichen Raum bieten nach wie vor die Basis der gemeinsamen Koordination der Ordnungskräfte und der sozialen Einrichtungen gegen wahrgenommene Negativstörungen Einzelner oder Gruppen in gegenseitiger Abstimmung einzuschreiten - wobei Prävention vor Repression geht.
  • Soweit neue Gefährdungstatbestände durch neue Kriminalitätsphänomen entstehen, gilt es zu prüfen, wie dies z. B. bei den Hütchenspielern erfolgte, ob hierdurch eine Novellierung der Polizeiverordnung Abhilfe geschaffen werden kann.
  • Die Regelung der intensiven Nutzung von Fußgängerzonen, die zwar keine Sondernutzung i. S. des Straßenrechts darstellen, aber auch nicht mehr Gemeinverträglich sind, kann in einer Gemeinverträglichkeitssatzung geregelt werden.
  • Deshalb gilt es mit dem Landesgesetzgeber in Kontakt zu treten, damit eine Ermächtigungsgrundlage hierzu normiert wird.
  • Um die Anforderung der Menschen, der Wirtschaft, des Tourismus, der Kultur an den öffentlichen Raum zu koordinieren und an die aktuellen Bedürfnisse anzupassen, bedarf es eines Innenstadtmanagements. Das Citymanagement in Form eines Beirats hat auch die Möglichkeit eine Zukunftsentwicklung der Innenstadt zu begleiten. Das Citymanagement soll bei den regelmäßigen Abstimmungsprozessen auf bestehende Strukturen wie z.B. das City Forum Pro Frankfurt aufbauen.

I. Kriminalpräventive Städteplanung

a)    Alt Sachsenhausen

Der einstige Charme von Alt-Sachenhausen hat in den vergangen 20 Jahren sichtbar gelitten. doch gibt es seitens des Magistrat vielfache erfolgreiche Anstrengungen Alt Sachsenhausen wieder aufzumöblieren. Gleichwohl müssen die Anstrengungen zur qualitativen Angebotsverbesserung intensiviert werden.

Neben einem notwendigen attraktiven Veranstaltungsprogramm muss die Zusammenarbeit städtischer Ämter verstärkt darauf gerichtet sein, bauliche Verwahrlosung,Verschmutzung, unpassende Werbeschilder, Billiggastronomie, Massenkonsum von Alkohol und ähnliches zu verhindern. Zu einem neuen Image gehört auch, dass die Betreiber von gastronomischen Betrieben sich zu Qualitätsstandards bekennen und ausufernden Junggesellenverabschiedungen und Saufpartys die Rote Karte zeigen.

 b)    Maßnahmen gegen Spielhallen, Wettbüros

Dem ungehemmten Ausbreiten von Spielhallen, Wettbüros, Callcentren und Internetcafes ist ein Riegel vorzuschieben. Diese Einrichtungen sind Faktoren für die Entstehung von Krimianalität. Sie verdrängen Einzelhandel und führen zu einem "Trading-Down Effekt“ d.h. Einschränkung der Angebotsvielfalt, Imageverlust des Umfelds und lösen soziale und kulturelle Konflikte aus.

Im Rahmen einer kommunalen Spielhallenkonzeption und einer am neuen hessischen Spielhallengesetz orientierten restriktiven Genehmigungspraxis muss dem negativen Trend von Spielhallenkonzentrationen entgegengetreten werden.Dazu gehört auch die neuen präventiven Kontrollbefugnisse zur Eindämmung der Spielsucht auszuschöpfen.

 c)    Zukunftsplanung Innenstadt

Ohne die Berücksichtigung des Sicherheitsgedankens wird die Zukunftsplanung der Innenstadt nicht von den Menschen angenommen.

  

 II. Jugendkriminalität

Jugendkriminalität ist in der Öffentlichen Diskussion ein Thema erster Ordnung. Viel wichtiger als die Skandalisierung von Einzelfällen ist die sachliche Analyse der Ursachen und die Umsetzung gezielter präventiver Maßnahmen, die eine nachhaltige Reduktion von Jugenddelinquenz zur Folge hat.

1. Gelbe Karte für auffällige Jugendliche und junge Erwachsene durch die Fahrerlaubnisbehörde

Personen, die wegen Aggressionsstraftaten und/oder Alkohol auffallen müssen damit Rechnen, dass die sich daraus ergebenden Eignungszweifel zum Führen eines Kraftfahrzeugs für sie persönliche Konsequenzen seitens der Fahrerlaubnisbehörde zur Folge haben.

  • Es ist generalpräventiv sinnvoll auffällige Jugendliche und Junge Erwachsene bereits frühzeitig auf die Konzsequenzen ihres Veraltens bezüglich eines möglichen Erwerbes des Führerscheins oder den Anordnung eines medizinisch- psychologischen Gutachtens bei Führerscheininhabern hinzuweisen.Der Beitritt der Stadt Frankfurt zum Pilotversuch des Landes Hessen ist daher nur folgerichtig und zu begrüßen.

2. Keine Waffen in Täterhand –Präventive Waffenverbotsverfügungen ausschöpfen

Nach wie vor ist die Zahl der Stichverletzungen in Zusammenhang mit Körperverletzungsdelikten beunruhigend. Gerade bei Jugendlichen und Heranwachsenden ist es Mode ein Messer bei sich zu führen und es kommt daher zu gefährlichen und tödlichen Verletzungen. Hier muss unbedingt entgegengewirkt werden.

  • Aus diesem Grund muss die Möglichkeit nach § 41 Abs. 1 WaffG ausgeschöpft werden. Nach dieser Vorschrift kann der Besitz erlaubnisfreier Waffen, zu denen auch Messer gehören können, untersagt werden, soweit es zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit ist. Aus diesem Grund sollte sensibel bei auffälligen aggressiven Straftätern geprüft werden, ob eine Waffenverbotsverfügung verhängt werden kann. Waffenverbotsverfügungen sollten auch dann möglichst ausgesprochen werden, wenn Täter versuchen Waffen in öffentliche Bereiche zu schmuggeln, wo das Mitführen auch erlaubnisfreier Waffen verboten ist (Stadien, Schulen,).
     

3. Sonderkommission gegen Gewalt in der Öffentlichkeit ?

Gewaltphänomene ziehen die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit immer wieder in besonderem Maße auf sich und sind zu recht immer wieder Gegenstand öffentlicher Berichterstattung und Diskussion. Dabei stoßen Gewalt und ihre Folgen in ins unserer Gesellschaft weitgehend auf Ablehnung. Frankfurt ist für alle Bevölkerungsgruppen eine sichere Stadt. Aber einzelne Gewalttaten, die sich situativ lokal häufen können oder in der Tatausführung besonders verwerflich sind, verbreiten dennoch Angst und haben Einfluss auf unser Verhalten im öffentlichen Raum. Wichtig ist es daher auf Gewalttaten unmittelbar zu reagieren und umgehend nach einer umfassenden Fallbeurteilung notwendige Reaktions- und Präventionsmaßnahmen umzusetzen.

Aus diesem Grund kann es hilfreich sein, wenn in ganz herausragenden Einzelfällen geprüft wird,ob eine interdiziplinär zusammengesetzte Sonderkommission gebildet wird, die anlassbezogen aktuelle Spitzenfälle auf Handlungsstrategien untersucht und Tendenzen neuer Gewaltkriminalitätsentwicklungen frühzeitig entgegentritt.

 4. Jugendschutz ausbauen –Personal qualifizieren- Rechtsrundlage für Testkäufe schaffen

Das Frankfurter Programm gegen Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen ist fortzuschreiben -

  • Die Vernetzung von Information, Hilfe und Kontrollen ist auch unter Berücksichtigung örtlicher Schwerpunkte und lokaler Problemlagen weiter zu intensivieren. Die erfolgreichen Jugendschutzbegehungen der Regionalräte in Zusammenarbeit mit der Stadt- und Landespolizei sollen öffentlich angekündigt werden, damit auch in der Öffentlichkeit eine größere Sensibilität bezügl der Gefahren von Alkoholkonsum für Kinder und Jugendliche besteht. Die Aus- und Fortbildung der Stadtpolizei wird sich künftig verstärkt den Jugendschutz einbeziehen. In Absprache mit der Landespolizei und dem Präventionsrat sollten offenkundige Mängel durch besonders ausgebildete Beamte der Stadtpolizei kontrolliert werden. Damit Testkäufe durchgeführt werden , um zu kontrollieren, dass die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes durch Handel und Gewerbe auch eingehalten werden, ist eine Gesetzesgrundlag sinnvoll. Hierzu ist der Landesgesetzgeber aufgefordert einen entsprechenden rechtlichen Rahmen zu schaffen.
     

5. Haus des Jugendrechts –Prävention bei Strafunmündigen verstärken

Das Haus des Jugendrechts wird dazu beitragen, dass durch die enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe die Strafverfahren bei Jugendlichen und Heranwachsenden verkürzt werden. Mittelfristig wird dies dazu beitragen, dass Straftäter schnell vernommen,  Straftaten  umgehend sanktioniert werden und dadurch langfristig  die Jugenddelinquenz dadurch zurückgehen wird. Die geplante Errichtung eines weiteren Hauses des Jugendrechts im Frankfurter im Frankfurter Nordosten ist sinnvoll und wichtig.

  • Gleichwohl muss im Rahmen der Arbeitsaufnahme des Haus des Jugendrechts der Prävention eine besondere Priorität eingeräumt werden, denn oberstes Ziel muss es bleiben, dass Straftaten erst gar nicht verübt werden. Deshalb müssen Angebote für aggressive oder noch strafunmündige Jugendliche ausgebaut und zielgenau eingesetzt werden. Diesbezüglich gilt es auch die finanziellen Möglichkeiten auf diesen Bereich zu konzentrieren. 
     

III. Gewalt im Namen der Ehre - Clearingstelle soll Wächterfunktion übernehmen

Gewalt im Namen der Ehre

Mädchen und Frauen, die von Zwangsheirat betroffen sind, muss man nicht durch Reisen in ferne Länder suchen: Es gibt sie hier in unserer Nachbarschaft. Sie ist ein europäisches und Frankfurter Problem geworden. Eine Zwangsheirat liegt dann vor, wenn eine/r der Eheleute die Ehe gegen den eigenen Willen eingeht. Die Mittel, die dabei eingesetzt werden, reichen von psychischen Druck und emotionaler Erpressung bis hin zu physischen Zwang und expliziten Morddrohungen. Auch in Frankfurt stoßen vor allem junge Migrantinnen bei ihrer Lebensbewältigung und Zukunftsplanung oft auf erhebliche Probleme und Repressionen in ihrer Familie. Dies zeigt sich z.B. darin, dass Schülerinnen nach den Ferien plötzlich nicht mehr da sind oder Spuren von häuslicher Gewalt aufweisen.

  • Eine unabhängige, zentrale Clearingstelle für Betroffene, Schulen und Jugendeinrichtungen könnte nicht nur das Wächteramt zur Garantie der Teilhabe von Frauen und Mädchen am gesellschaftlichen Leben übernehmen ,sondern auch darauf achten, dass das Recht von Mädchen auf selbstbestimmtes Leben gewahrt bleibt.

 IV. Häusliche Gewalt ist nie privat

Die Zahl von über 1180 gemeldeten Fällen häuslicher Gewalt (2008) zeigt , dass diese Phänomen nicht nur in allen gesellschaftlichen Kreisen zu finden ist, sondern das alltägliche Zusammenleben im besonderen Maße betrifft. Mit dem Gewaltschutzgesetz, der städtischen Präventionskampagne „Gewalt ist nie privat“ und zahlreichen Aktionen auch von Seiten sozialer Einrichtungen konnte die Problematik in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gebracht werden.

  • Es gilt in diese Anstrengungen nicht nachzulassen und Opfern Mut zu machen, aus dem Kreislauf der Gewalt auszubrechen und die Täter anzuzeigen.

 V. ÖPNV

Auch wenn die Fallzahlen der Straftaten in den Verkehrsmitteln des Frankfurter ÖPNV nicht besorgniserregend sind, sind es doch gravierende Einzelfälle die Zusammen mit Vandalismus und Graffiti das subjektive Sicherheitsgefühl der Fahrgäste negative beeinflussen.

  • Neben der weiteren Umsetzung des Sicherheitsprogramms der VGF aus den Bausteinen Videoüberwachung, Notrufsäulen und verstärkter Personaleinsatz in den Abendstunden, müssen auch lokale Ursachen in die Betrachtungsweise einbezogen werden, insbesondere dann, wenn es sich um bestimmte Täter oder Tätergruppen handelt.
  • Das Fahrpersonal ist verstärkt zum Thema Eigenschutz und Deeskalation zu schulen.
  • Die erfolgreichen Crimestoppers (Bodengrafiken) sollten regelmäßig erneuert werden, damit auch die Bevölkerung zum richtigen Verhalten in Notsituationen informiert wird.

 Videoüberwachung – gezieltes Programm zur Weiterentwicklung eines flexiblen Einsatzes

Die Videoüberwachung hat sich in Frankfurt bewährt .Sie führt zur Reduktion von Kriminalität im überwachten Gebiet, einer gesicherten Beweisführung im Falle der Strafverfolgung und zu einer Verbesserung des subj. Sicherheitsgefühls.

  • Es ist daher zu prüfen, in welchen Bereichen eine weitere Videoüberwachung(Alt Sachsenhausen) notwendig ist. Auf der anderen Seite ist aber auch zu prüfen, ob Gefahren, die zur vorbeugenden Bekämpfung mittels Videoaufzeichnung Anlass gaben, noch vorhanden sind. Falls nicht, sind Videoanlagen auch wieder zu entfernen.

VI Gewalt- Sehen- Helfen -Wieviel Zivilcourage braucht die Stadt ?

In einer Gesellschaft, die von einem zunehmenden Individualismus geprägt ist, müssen Werte wie Solidarität und Zivilcourage für den Einzelnen und für die Gemeinschaft immer wieder aufs Neue vermittelt werden.

  • Die Kampagne „Gewalt- Sehen- Helfen „ stellt ein Stück Lebenskompetenz dar und muss in die Lebenswelt unserer Bürgerinnen und Bürger transformiert werden. Wichtig dabei ist , dass nicht nur die Informationen über richtiges Helferverhalten und Eigenschutz weitergegeben und eingeübt werden, sondern dass sich die Stadtgesellschaft einschließlich ihrer Eliten zur Zivilcourage bekennen und dies auch dokumentieren. Dieser Aspekt sollte in der weiteren Strategie gegen die Unkultur des Wegschauens verstärkt Beachtung finden

 VIII. Krimanalprävention- Präventionsrat

Der Präventionsrat mit seinen Arbeitskreisen und Regionalräten als Träger der Kriminalprävention und kommunales Frühwarnsystem ist hessenweit und bundesweit anerkannt und Träger vieler Auszeichnungen und Belobigungen.

Immer schnellere gesellschaftlichen Veränderungen und stetig neue Kriminalitätsphänomene sind für die mit großer Profession arbeitenden Geschäftsstelle immer neue Herausforderungen und es gilt frühzeitig, umfassend und nachhaltig zu reagieren.

  • Kriminalprävention nach Frankfurter Modell ist auch ein frühzeitiger gesellschaftlicher Reparaturbetrieb, dessen finanzielle Möglichkeiten weit von den finanziellen Notwendigkeiten entfernt ist. Es müssen daher künftig Mehreinnahmen z.B aus der Spielautomatensteuer in die Kriminalprävention investiert werde, die letztlich die Folgen von Kriminalität und Spielsucht zu bearbeiten hat.

*Es handelt sich um ein Ideenpapier der Geschäftstelle des Präventionsrates.

 

 





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